Gemeinschaftliche Wohnprojekte

In gemeinschaftlichen und nachbarschaftlichen Wohnprojekten haben die Bewohnerinnen und Bewohner die bewusste Entscheidung  für die gegenseitige Unterstützung und das gemeinschaftliche Leben getroffen. Sie wünschen sich einen Kontakt zu anderen Menschen, der intensiver und verbindlicher ist als in einer „normalen“ Wohnumgebung. Sie möchten von gemeinschaftlichen Aktivitäten, gegenseitiger Hilfe und einer verlässlichen Nachbarschaft profitieren, möchten in der Nachbarschaft geben und nehmen.

Die übliche Form des gemeinschaftlichen Wohnens ist die Hausgemeinschaft, in der jede Partei über eine eigene vollständige abgeschlossene Wohnung verfügt, in einem gemeinsamen Haus oder einer Wohnanlage. Die geteilten Bereiche (z.B. Gemeinschaftsräume) befinden sich außerhalb der privaten Wohnung.

Charakteristisch für gemeinschaftliche Wohnprojekte, und förderlich für den Aufbau und den Erhalt einer Gemeinschaft, ist die frühzeitige Einbindung der zukünftigen Bewohnerschaft in die Planung des Projektes – soweit die Gruppe das Projekt nicht ohnehin vollständig selbst plant. In der Nutzungsphase ist die Selbstverwaltung des Projektes durch die Bewohnerinnen und Bewohner oder zumindest die Mitbestimmung ein zentrales Element.

Ganz wesentlich ist dabei die Mitsprache bei der Suche und Auswahl neuer Mitbewohnerinnen und Mitbewohner. Im gemeinsamen Tun konstituiert, erhält und erneuert sich die Gemeinschaft: von der Selbstverwaltung des Projektes über die Grünanlagenpflege bis zur Organisation und Durchführung von Festen und Veranstaltungen oder dem gemeinsamen Feierabend im Garten.